Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jolanta Fehr Immobilien
- Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen dienen zur Wahrung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und Jolanta Fehr Immobilien.
Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen begründet einen Maklervertrag.
Für die Dauer unseres Geschäftsverhältnisses ist der Auftraggeber nicht berechtigt andere Makler hinsichtlich des Vertragsobjektes zu beauftragen.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unserer Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
- Weitergabeverbot
Alle Informationen und Angebote sind vertraulich und ausschließlich für unseren Auftraggeber (im nachfolgenden Kunde genannt) bestimmt. Eine Weitergabe von Objektnachweisen und Objektinformationen an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung, ist ausdrücklich untersagt. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung, haftet er auf Schadensersatz, sofern unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch erfolglos wird. Kommt durch die unerlaubte Weitergabe von Informationen an Dritte der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) mit diesem zustande, so ist der Kunde zur Zahlung der entgangenen ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet.
- Vorkenntnis
Sollte der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages bereits Kenntnis über die Vertragsgelegenheit bezüglich des angebotenen Vertragsobjektes haben oder erlangt er diese Kenntnis im Laufe der Maklertätigkeit von dritter Seite, so ist uns dies innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung des Nachweises, mitzuteilen.
- Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch, gemäß § 652 Abs. 1 BGB, entsteht mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern dieser auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit basiert. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit.