AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jolanta Fehr Immobilien

Inh. Jolanta Fehr

Sonnbornstr. 44

40625 Düsseldorf

Telefon:    +49 (0) 211 1585552

E-Mail: kontakt@jolanta-fehr.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jolanta Fehr Immobilien

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen dienen zur Wahrung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und Jolanta Fehr Immobilien.

Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen begründet einen Maklervertrag.
Für die Dauer unseres Geschäftsverhältnisses ist der Auftraggeber nicht berechtigt andere Makler hinsichtlich des Vertragsobjektes zu beauftragen.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unserer Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

  1. Weitergabeverbot

Alle Informationen und Angebote sind vertraulich und ausschließlich für unseren Auftraggeber (im nachfolgenden Kunde genannt) bestimmt. Eine Weitergabe von Objektnachweisen und Objektinformationen an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung, ist ausdrücklich untersagt. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung, haftet er auf Schadensersatz, sofern unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch erfolglos wird. Kommt durch die unerlaubte Weitergabe von Informationen an Dritte der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) mit diesem zustande, so ist der Kunde zur Zahlung der entgangenen ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet.

  1. Vorkenntnis

Sollte der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages bereits Kenntnis über die Vertragsgelegenheit bezüglich des angebotenen Vertragsobjektes haben oder erlangt er diese Kenntnis im Laufe der Maklertätigkeit von dritter Seite, so ist uns dies innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung des Nachweises, mitzuteilen.

  1. Provisionsanspruch

Ein Provisionsanspruch, gemäß § 652 Abs. 1 BGB, entsteht mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern dieser auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit basiert. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit.

Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend mitzuteilen, mit welchen Beteiligten, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen der Hauptvertrag geschlossen wurde. Diese Auskunftspflicht besteht auch, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Honoraranspruch, gemäß der vereinbarten Provisionssätze, besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit, anstelle des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages ein Mietvertrag bzw. Pachtvertrag (oder umgekehrt) zustande kommt. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung können lediglich geltend gemacht werden, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder Ansprüche unbestritten bzw. rechtskräftig tituliert sind.

  1. Aufwendungsersatz

Bei nicht zustande kommendem Vertragsabschluss, ist der Kunde verpflichtet, die in Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten, etc..) zu erstatten.

  1. Doppeltätigkeit

Sofern keine Interessenkollision vorliegt, dürfen wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

  1. Gerichtsstand

Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Es gilt deutsches Recht.